☎️ Schnell Hilfe finden

Wichtige Rufnummern in Peine

Notruf, ärztliche Hilfe, Giftnotruf und wichtige Ansprechpartner
in Peine – übersichtlich an einem Ort.

🚨 Im Notfall

🚑

Feuerwehr & Rettungsdienst

Bei Lebensgefahr, schweren Verletzungen, Atemnot,
Bewusstlosigkeit, Feuer oder anderen akuten Notfällen.

112


📞 112 anrufen

👮

Polizei

Bei akuter Gefahr, Straftaten oder Situationen,
in denen sofort polizeiliche Hilfe benötigt wird.

110


📞 110 anrufen

🦉 112 oder 116117?

112: bei lebensbedrohlichen Notfällen wie
Bewusstlosigkeit, schwerer Atemnot, starken Brustschmerzen,
schweren Verletzungen oder Feuer.

116117: bei akuten gesundheitlichen Beschwerden,
die nicht lebensbedrohlich sind, aber außerhalb der normalen
Praxiszeiten ärztlich abgeklärt werden sollten.

🩺 Medizinische Hilfe

🏥

Klinikum Peine

Klinikum in Peine. In lebensbedrohlichen Situationen
immer direkt den Rettungsdienst über 112 verständigen.

📍 Virchowstraße 8h, 31226 Peine
☎ 05171 93-0


📞 Klinikum anrufen

☠️ Vergiftungen

☠️

Giftinformationszentrum Nord

Beratung bei Verdacht auf Vergiftung – zum Beispiel durch
Medikamente, Pflanzen, Haushaltsmittel oder Chemikalien.

0551 383180


📞 Giftnotruf anrufen

Bei Bewusstlosigkeit, Atemnot oder anderen
lebensbedrohlichen Symptomen sofort 112.

🤝 Hilfe & Beratung

👨‍👩‍👧

Elterntelefon

Beratung für Eltern bei Sorgen, Problemen und
Fragen rund um Familie und Erziehung.


0800 111 0 550

📍 Wichtige Kontakte in Peine

👮

Polizeikommissariat Peine

Für nicht akute Anliegen an die Polizei.
In dringenden Notfällen immer 110 wählen.

📍 Woltorfer Straße 76A, 31224 Peine
☎ 05171 999-0


📞 Polizei Peine

🏛️

Stadtverwaltung Peine

Zentrale der Stadt Peine für allgemeine Anliegen
und die Vermittlung an zuständige Fachbereiche.

📍 Kantstraße 5, 31224 Peine
☎ 05171 49-90


📞 Stadt Peine

💳

Sperr-Notruf

Zentrale Rufnummer zur Sperrung vieler Bankkarten
und elektronischer Berechtigungen.

116 116


📞 Sperr-Notruf

ℹ️ Hinweis

Rufnummern und Zuständigkeiten können sich ändern.
Bei akuter Lebensgefahr oder einem schweren Notfall gilt:
112. Bei akuter Gefahr oder Straftaten:
110.