
Sie beraten über Millionenprojekte, Schulen, Straßen, Baugebiete und die Zukunft der Stadt: Doch wie viel Geld bekommen die Mitglieder des Peiner Stadtrates eigentlich für ihre politische Arbeit?
Nach der Kommunalwahl am 13. September wird sich der Rat für die kommenden fünf Jahre neu zusammensetzen. Bei einem Ratsmandat handelt es sich grundsätzlich nicht um einen normalen Beruf mit Gehalt, sondern um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Für ihren Aufwand erhalten die Ratsmitglieder jedoch eine monatliche Entschädigung.
300 Euro Aufwandsentschädigung im Monat
Nach der derzeit von der Stadt Peine veröffentlichten Entschädigungssatzung erhält eine Ratsfrau oder ein Ratsherr eine monatliche Aufwandsentschädigung von 300 Euro. Damit sollen die mit dem kommunalpolitischen Ehrenamt verbundenen Aufwendungen abgegolten werden. Fahrtkosten innerhalb des Stadtgebietes sind davon ausgenommen.
Zusätzlich erhalten Ratsmitglieder eine monatliche Fahrtkostenpauschale von 25 Euro. Ein reguläres Ratsmitglied kommt damit derzeit auf insgesamt 325 Euro pro Monat aus Aufwandsentschädigung und Fahrtkostenpauschale.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Aufwandsentschädigung | 300 Euro monatlich |
| Fahrtkostenpauschale | 25 Euro monatlich |
| Regulärer Gesamtbetrag | 325 Euro monatlich |
Rechnerisch 3.900 Euro im Jahr
Bleiben die derzeitigen Beträge unverändert, ergibt sich für ein reguläres Ratsmitglied aus den beiden monatlichen Pauschalen ein Betrag von 3.900 Euro pro Jahr. Über eine komplette fünfjährige Wahlperiode wären das rechnerisch 19.500 Euro. Dabei handelt es sich nicht um ein klassisches Gehalt, sondern um eine Entschädigung für die ehrenamtliche Ratsarbeit.
Bestimmte Funktionen werden höher entschädigt
Nicht jedes Ratsmitglied erhält denselben Betrag. Wer innerhalb des Rates zusätzliche Funktionen übernimmt, kann eine höhere monatliche Aufwandsentschädigung bekommen. Die Höhe orientiert sich dabei an der regulären Entschädigung von 300 Euro.
| Funktion | Monatliche Aufwandsentschädigung |
|---|---|
| Ratsfrau oder Ratsherr | 300 Euro |
| Stellvertretung des Bürgermeisters | 750 Euro |
| Fraktionsvorsitz bei mehr als 10 Fraktionsmitgliedern | 750 Euro |
| Mitglied des Verwaltungsausschusses | 600 Euro |
| Ratsvorsitz | 600 Euro |
| Fraktionsvorsitz bei 3 bis 10 Fraktionsmitgliedern | 600 Euro |
| Stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsausschuss | 450 Euro |
| Fraktionsvorsitz bei bis zu 3 Fraktionsmitgliedern | 450 Euro |
Wer mehrere solcher Funktionen gleichzeitig ausübt, bekommt die Entschädigungen nicht einfach vollständig zusammengerechnet. Nach der Satzung wird beim Zusammentreffen mehrerer Funktionen im Rat beziehungsweise Ortsrat grundsätzlich nur die jeweils höchste Aufwandsentschädigung des jeweiligen Gremiums gezahlt.
700 Euro für die digitale Ratsarbeit
Ratsmitglieder, die an der digitalen Ratsarbeit teilnehmen, erhalten nach der derzeitigen Satzung einmalig 700 Euro pro Wahlperiode, um den dadurch entstehenden Aufwand abzudecken. Der Zuschuss wird grundsätzlich zu Beginn der Wahlperiode gezahlt. Beginnt oder endet eine Ratsmitgliedschaft während der laufenden Wahlperiode, beträgt der Zuschuss ein Sechzigstel für jeden angefangenen Monat der Mitgliedschaft.
Auch Verdienstausfall kann erstattet werden
Kommunalpolitik findet nicht ausschließlich am Abend statt. Sitzungen oder andere Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Mandat können auch in die reguläre Arbeitszeit eines Ratsmitglieds fallen. Deshalb sieht die Entschädigungssatzung unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Ersatz für entstandenen Verdienstausfall vor.
Der Ersatz wird für jede angefangene Stunde der regelmäßigen Arbeitszeit berechnet. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird der entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall ersetzt. Für Selbstständige wird eine Verdienstausfallpauschale je Stunde im Einzelfall auf Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens festgesetzt. Der erstattungsfähige Höchstbetrag beträgt 40 Euro. Diese Erstattung fällt nicht automatisch bei jedem Ratsmitglied an.
Auch Ortsratsmitglieder erhalten Geld für ihr Ehrenamt
Nicht nur die Mitglieder des Stadtrates werden für ihren Aufwand entschädigt. Auch die Mitglieder der neun Peiner Ortsräte erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung. Sie beträgt nach der derzeitigen Satzung 25 Prozent der Entschädigung eines Ratsmitglieds. Auf Grundlage der derzeitigen 300 Euro sind das 75 Euro im Monat.
So viel bekommen Peines Ortsbürgermeister
Für Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister fällt die monatliche Aufwandsentschädigung höher aus. Entscheidend ist dabei die Einwohnerzahl der jeweiligen Ortschaft. Bis zu 2.500 Einwohnern beträgt die Entschädigung das Zweifache der normalen Ortsratsentschädigung, bis 5.000 Einwohner das 2,5 Fache und bei mehr als 5.000 Einwohnern das Dreifache. Alle Beträge werden nach der Satzung auf volle Euro aufgerundet.
Damit ergeben sich auf Grundlage der derzeitigen Entschädigungssätze 150 Euro, 188 Euro oder 225 Euro monatlich. Bei Ortschaften, die aus mehreren Ortsteilen bestehen, werden die Einwohnerzahlen der einzelnen Ortsteile zusammengerechnet.
| Peiner Ortschaft | Ortsbürgermeister | Stellvertretung |
|---|---|---|
| Dungelbeck | 150 Euro monatlich | 113 Euro monatlich |
| Essinghausen/Duttenstedt | 188 Euro monatlich | 141 Euro monatlich |
| Handorf | 150 Euro monatlich | 113 Euro monatlich |
| Rosenthal | 150 Euro monatlich | 113 Euro monatlich |
| Schmedenstedt | 150 Euro monatlich | 113 Euro monatlich |
| Schwicheldt | 150 Euro monatlich | 113 Euro monatlich |
| Stederdorf/Wendesse | 225 Euro monatlich | 169 Euro monatlich |
| Vöhrum/Eixe/Landwehr | 225 Euro monatlich | 169 Euro monatlich |
| Woltorf | 150 Euro monatlich | 113 Euro monatlich |
Die stellvertretenden Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister erhalten nach der Peiner Satzung 75 Prozent der Entschädigung des jeweiligen Ortsbürgermeisters. Da sämtliche Beträge auf volle Euro aufzurunden sind, ergeben sich je nach Ortschaft derzeit 113 Euro, 141 Euro beziehungsweise 169 Euro monatlich.
Wichtig für die neue Wahlperiode: Maßgeblich für die Einstufung sind nach der Entschädigungssatzung die Einwohnerzahlen, die für September 2026 festgestellt werden. Die oben genannten Beträge für die einzelnen Peiner Ortschaften ergeben sich aus der derzeit absehbaren Größenklasse. Nach Veröffentlichung der maßgeblichen Septemberzahlen sollte die Zuordnung noch einmal abschließend kontrolliert werden.
Zusätzlich 250 Euro für digitale Ortsratsarbeit
Mitglieder eines Ortsrates, die an der digitalen Ratsarbeit teilnehmen, erhalten zusätzlich einmalig 250 Euro pro Wahlperiode. Beginnt oder endet die Ortsratsmitgliedschaft während einer laufenden Wahlperiode, beträgt der Zuschuss ein Sechzigstel für jeden angefangenen Monat der Mitgliedschaft.
Ortsratsmitglieder können Fahrtkosten geltend machen
Für Ortsratsmitglieder gelten bei den Fahrtkosten andere Regeln als für die Mitglieder des Stadtrates. Die Satzung sieht für Ortsratsmitglieder einen Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten sowohl bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel als auch eines privaten Autos nach den entsprechenden reisekostenrechtlichen Bestimmungen vor.
Kein Gehalt, sondern Entschädigung fürs Ehrenamt
Die Beträge zeigen, dass ein Mandat im Peiner Stadtrat finanziell nicht mit einem hauptberuflichen politischen Amt vergleichbar ist. Ein reguläres Ratsmitglied erhält derzeit 300 Euro Aufwandsentschädigung und 25 Euro Fahrtkostenpauschale im Monat. Zusätzliche Zahlungen können sich insbesondere aus besonderen Funktionen, digitaler Ratsarbeit oder einem tatsächlich entstandenen Verdienstausfall ergeben. Auch Mitglieder der Ortsräte sowie Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit entsprechende Entschädigungen.
An den derzeit geltenden Entschädigungsregeln ändert die Kommunalwahl selbst zunächst nichts. Die genannten Beträge beruhen auf der aktuell von der Stadt Peine veröffentlichten Entschädigungssatzung.
Hinweis: Bei den Jahres und Wahlperiodenbeträgen handelt es sich um rechnerische Werte auf Grundlage der derzeit geltenden Pauschalen. Änderungen der Entschädigungssatzung während der kommenden Wahlperiode sind grundsätzlich möglich. Zusätzliche Erstattungen wie Verdienstausfall und Fahrtkostenerstattungen sind individuell und daher nicht in diesen Summen enthalten.