Einsteigen, losfahren, einen Führerschein braucht man für einen E-Scooter bislang nicht. Doch die Zahl der Unfälle ist deutlich gestiegen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat fordert deshalb einen Befähigungsnachweis und ein höheres Mindestalter. Kommt also irgendwann eine Art „Scooter-Führerschein“?

Fast 16.500 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden

Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen eine deutliche Entwicklung: Im Jahr 2025 registrierte die Polizei in Deutschland 16.496 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. Im Jahr zuvor waren es 11.944. Das entspricht einem Anstieg um 38,1 Prozent.

Bei diesen Unfällen kamen 2025 insgesamt 38 Menschen ums Leben. 1.895 Menschen wurden schwer und 16.184 leicht verletzt.

Auffällig ist außerdem das Alter der Verunglückten: 53,6 Prozent der verunglückten E-Scooter-Fahrenden waren jünger als 25 Jahre.

Auch in Peine fallen sehr junge E-Scooter-Fahrer auf

Die Diskussion ist auch für Peine interessant. Im Stadtgebiet lassen sich immer wieder sehr junge E-Scooter-Fahrer beobachten. Besonders im Umfeld von Schulen sind teilweise Kinder mit den Fahrzeugen unterwegs, die augenscheinlich noch keine 14 Jahre alt sind. Auch Fahrten mit zwei Personen auf einem E-Scooter sind zu beobachten.

Entsprechende Beobachtungen gibt es unter anderem im Umfeld der Gunzelin-Realschule. Auch an der Eichendorffschule lässt sich beobachten, dass Erwachsene gemeinsam mit Kindern auf einem E-Scooter unterwegs sind.

Ob die betreffenden Fahrer tatsächlich unter 14 Jahre alt sind, lässt sich durch eine Beobachtung von außen natürlich nicht sicher feststellen. Klar ist jedoch die Rechtslage: E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden und sind grundsätzlich nur für eine Person zugelassen.

Kontrollen sind im Alltag kaum sichtbar

Damit stellt sich auch die Frage nach der Kontrolle der bestehenden Vorschriften. Gerade rund um Schulen und zu den typischen Bring- und Abholzeiten sind viele Kinder, Jugendliche, Eltern, Fahrräder und Autos gleichzeitig unterwegs.

Wer regelmäßig solche Situationen beobachtet, bekommt dennoch nicht zwangsläufig Polizeikontrollen oder andere Kontrollen der E-Scooter-Regeln zu Gesicht. Daraus lässt sich allerdings nicht ableiten, dass überhaupt keine Kontrollen stattfinden. Wie häufig Polizei und zuständige Behörden E-Scooter gezielt kontrollieren, müsste separat bei den Behörden abgefragt werden.

Besonders gefährlich: manipulierte E-Scooter

Noch problematischer können technisch veränderte beziehungsweise manipulierte E-Scooter werden. Auch aus Peine gibt es Beobachtungen von E-Scootern, die augenscheinlich mit deutlich höherem Tempo unterwegs sind. Ob ein konkretes Fahrzeug tatsächlich manipuliert wurde und welche Geschwindigkeit es erreicht, lässt sich ohne Kontrolle oder Messung allerdings nicht zuverlässig feststellen.

Für E-Scooter mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis nach den geltenden Vorschriften liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei maximal 20 km/h. Technische Veränderungen können deshalb nicht nur ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, sondern auch Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz haben.

Besonders gefährlich wird es, wenn mit hoher Geschwindigkeit über stark frequentierte Gehwege gefahren wird. Denn dort rechnen Fußgänger – darunter Kinder und ältere Menschen – nicht mit schnell herannahenden E-Scootern.

Forderung nach einer Art „Scooter-Führerschein“

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) reagierte auf die Entwicklung im Juli 2026 mit konkreten Forderungen. Unter anderem spricht sich der DVR für einen Befähigungsnachweis für E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer aus.

Ein solcher Nachweis wäre zwar nicht automatisch mit einem klassischen Autoführerschein vergleichbar. Fahrer könnten damit aber nachweisen müssen, dass sie die Verkehrsregeln kennen und einen E-Scooter sicher beherrschen.

Zusätzlich fordert der DVR, das Mindestalter für die Nutzung von E-Scootern von derzeit 14 auf 15 Jahre anzuheben.

Was gilt derzeit?

Aktuell benötigt man in Deutschland keinen Führerschein, um einen E-Scooter fahren zu dürfen. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.

E-Scooter zählen dennoch zu den Kraftfahrzeugen und müssen versichert sein. Außerdem dürfen sie nicht einfach überall gefahren werden. Ist ein Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden, muss dieser grundsätzlich genutzt werden. Fehlt eine entsprechende Radverkehrsfläche, darf auf der Fahrbahn gefahren werden. Auf Gehwegen sind E-Scooter grundsätzlich tabu.

Eine gesetzliche Helmpflicht besteht derzeit nicht. Das Tragen eines Helms wird jedoch empfohlen.

Falsche Straßennutzung besonders häufig

Ein Blick auf die Unfallursachen zeigt, dass es nicht nur um die Beherrschung des Fahrzeugs geht. Bei 21,6 Prozent der von der Polizei festgestellten Fehlverhalten von E-Scooter-Fahrenden ging es 2025 um die falsche Nutzung von Fahrbahn oder Gehweg.

Auch Alkohol spielte eine Rolle: Bei 10,9 Prozent der festgestellten Fehlverhalten stand der E-Scooter-Fahrer beziehungsweise die Fahrerin unter Alkoholeinfluss. Nicht angepasste Geschwindigkeit folgte mit 8,4 Prozent.

Auch zu zweit auf dem Scooter wird zum Thema

Eigentlich ist die Regel eindeutig: Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren. Trotzdem registrierte die Statistik 2025 insgesamt 822 verunglückte Mitfahrerinnen und Mitfahrer auf E-Scootern. 2024 waren es noch 508.

Gerade solche Zahlen dürften die Diskussion darüber verstärken, ob die bestehenden Regeln ausreichend bekannt sind – oder ob vor der ersten Fahrt künftig zumindest ein grundlegender Nachweis erforderlich sein sollte.

Und was ist mit Erster Hilfe?

Ein verpflichtender Erste-Hilfe-Kurs ist für E-Scooter-Fahrer derzeit nicht vorgeschrieben. Auch die aktuelle Forderung des Deutschen Verkehrssicherheitsrats nach einem Befähigungsnachweis beinhaltet nicht automatisch eine Erste-Hilfe-Pflicht.

Trotzdem stellt sich angesichts der steigenden Unfallzahlen die Frage, welche Inhalte ein möglicher Befähigungsnachweis künftig umfassen könnte. Neben Verkehrsregeln und dem sicheren Umgang mit dem E-Scooter könnten beispielsweise auch grundlegende Hinweise zum Verhalten an einer Unfallstelle sinnvoll sein.

Eine konkrete Verpflichtung dazu gibt es derzeit jedoch nicht.

Kommt der „Scooter-Führerschein“ jetzt?

Nein – zumindest bislang nicht. Der Befähigungsnachweis und das höhere Mindestalter sind Forderungen des Deutschen Verkehrssicherheitsrats. Eine allgemeine Führerscheinpflicht für E-Scooter ist damit nicht beschlossen.

Die Zahlen zeigen allerdings, warum über Veränderungen diskutiert wird: Innerhalb nur eines Jahres stieg die Zahl der polizeilich registrierten E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden um mehr als ein Drittel.

Die Beobachtungen aus Peine werfen gleichzeitig eine weitere Frage auf: Was bringen neue Vorschriften, wenn bereits bestehende Regeln wie Mindestalter, Personenbegrenzung und das Verbot des Fahrens auf Gehwegen nicht konsequent eingehalten werden?

Ob ein Befähigungsnachweis daran etwas ändern könnte oder ob stattdessen mehr Aufklärung und Kontrollen notwendig wären, dürfte deshalb ein wichtiger Teil der weiteren Diskussion sein.

Was meint ihr: Brauchen E-Scooter-Fahrer einen Befähigungsnachweis? Sollte stärker kontrolliert werden? Und wie erlebt ihr die Situation auf Gehwegen und vor Schulen?

Quellen für die überregionalen Angaben: Statistisches Bundesamt (E-Scooter-Unfallstatistik 2025), Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR), Bundesministerium für Verkehr. Lokale Passagen beruhen auf Beobachtungen und sind nicht als amtliche Statistik zu verstehen. Stand: September 2026.